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FOTOWETTBEWERB
Mensch – Arbeit –
Handicap 2021
Die Bewerbungsphase für den Fotowettbewerb
„Mensch – Arbeit – Handicap 2021“ der Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) ist gestartet. Gesucht werden
Fotoarbeiten zum Thema „Menschen mit Behinderung
im Arbeitsleben“. Jetzt mitmachen!
Bereits der erste BGW-Fotowettbewerb
„Mensch – Arbeit
– Handicap“ im Jahr 2017 hat die
Vielfältigkeit dieses Themenfeldes
widergespiegelt. Wie beim
vorangegangenen Mal möchte die
BGW auch in der zweiten Runde
mithilfe der Wettbewerbsbeiträge
zeigen, wie wichtig Arbeit für die
gesellschaftliche Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen ist.
Quick Facts
� Einreichung bis
30. November 2020
� Einzelfoto oder
Fotostrecke mit bis
zu fünf Motiven
� Die besten Fotobeiträge
werden
mit insgesamt
22.000 Euro
prämiert.
www.bgw-online.de/
fotowettbewerb-2021
Der Wettbewerb leistet so einen
Beitrag zur Inklusion und damit
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Idealerweise werben die eingereichten
Werke in ihrer Grundaussage
für eine inklusive Arbeitswelt.
Es besteht jedoch keine
Beschränkung bei der Motivwahl.
Neben positiven Beispielen können
die Fotoarbeiten auch Hindernisse
aufzeigen. Alle Beiträge,
die sich ernsthaft der Thematik
widmen, sind willkommen. Pro
Person kann wahlweise ein Einzelfoto
oder eine bis zu fünf Motive
umfassende Fotostrecke eingereicht
werden. Teilnahmeschluss
ist der 30. November 2020.
Teilnahme unter
Pandemiebedingungen
Ein Fotowettbewerb in Corona-
Zeiten? Da sind nicht nur Belichtung
und Perspektive zu berücksichtigen,
sondern auch besondere
Sicherheits- und Hygieneregeln
einzuhalten. Deshalb richtet sich
der Teilnahmeaufruf in diesem
Jahr insbesondere an Personen,
die im Bereich des Wettbewerbsthemas
arbeiten sowie an Fotoschaffende,
die bestehende enge
Kontakte nutzen können oder
sich dem Thema schon vor
Corona-Zeiten gewidmet haben.
Es können auch Werke einreicht
werden, die bereits veröffentlicht
wurden. Durch die
Änderungen in den Teilnahmebedingungen
ist sogar eine Einsendung
von Beiträgen möglich, die
bereits zum Wettbewerb „Mensch
– Arbeit – Handicap 2017“ eingereicht
wurden, sofern sie dort
noch nicht prämiert wurden.
Die Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege,
kurz BGW,
ist die gesetzliche
Unfallversicherung
für nicht staatliche
Einrichtungen im
Gesundheitsdienst
und in der Wohlfahrtspflege.
www.bgw-online.de