Praxis
SOFTWARE
presented by
Steuerfalle vermeiden
Vielen steuerpflichtigen Fotografen ist die GoBD
kein Begriff, spätestens jedoch im Falle einer
Steuerprüfung. Wir erklären dir, wie du nicht in
die GoBD-Falle gerätst.
GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmä-
ßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer
Form sowie zum Datenzugriff“. Die Grundsätze defi-
nieren, wie die Buchführung und ordnungsgemäße
Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Da-
ten erfolgen muss. Vielen steuerpflichtigen Fotogra-
fen ist diese GoBD-Falle jedoch nicht bekannt und
wird dies erst im Falle der Steuerprüfung.
Die sogenannte GoBD-Falle droht bei Verwen-
dung von Word, Excel & Co. zur Erstellung von
Rechnungen, Angeboten, usw. – also allen „steu-
errelevanten Ausgangsbelegen“. Werden die GoBD
nicht eingehalten, kann im Falle einer Steuerprü-
fung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in
Frage gestellt werden. Es droht der Verlust des Vor-
steuerabzugs oder eine Steuerschätzung. Denn im
Kern schreiben die GoBD die „Unveränderbarkeit
von Buchungen und Aufzeichnungen“ vor. Das be-
deutet, dass Rechnungen, Angebote, usw. (also die
sog. „steuerrelevanten Belege“) so aufbewahrt wer-
den müssen, dass diese unveränderbar sind bzw.
Veränderungen nachvollzogen werden können.
Alle Belege müssen in dem Format aufbewahrt
werden, in dem sie empfangen wurden. So müs-
sen z. B. digitale Eingangs-Rechnungen oder digita-
le Ausgangs-Rechnungen jeweils in digitaler Form
10 Jahre oder länger aufbewahrt werden. Die Ver-
antwortung für die die Einhaltung der GoBD trägst
allein du als Steuerpflichtiger. Ein Steuerberater
schützt NICHT vor Strafe!
Was bedeutet das für Word, Excel & Co.?
Besonders betroffen bist du, wenn du deine Aus-
gangsbelege (z. B. Rechnungen) mit Word und Excel
oder vergleichbaren Textverarbeitungsprogram-
men erstellst. Denn Word und Excel sind Dateifor-
mate, die leicht änderbar sind. Die Speicherung und
Ablage von Word- oder Excel-Dateien in einem Da-
tei-System (z. B. Explorer, Dropbox oder ähnliches)
sind regelmäßig nicht GoBD-konform. Word und
Excel können also nur mit aufwendigen Maßnah-
men weiter verwendet werden.
GoBD einhalten
mit
Alle Buchungen und
Belege unveränderbar
speichern
Steuerrelevante
Daten zeitnah
festschreiben
GoBD
rüfungsg
sp
GoBD
Alle Änderungen
lückenlos nachvollziehbar
aufbewahren
testiert
Nutzen Sie
statt „Word,
Excel & Co.“
künftig eine
GoBD-konfor-
me Software
wie lexoffice
vom Marktfüh-
rer Lexware.
lexoffice: GoBD-testierte
Buchhaltungssoftware nutzen
GoBD-Falle vermeiden
Mit lexoffice vermeidest du die GoBD-Falle, erstellst
Angebote, schreibst Rechnungen und erledigst da-
bei ganz automatisch deine Buchhaltung:
lexoffice ist GoBD-testiert und gewährleistet GoBD-
konforme Erstellung und Archivierung aller Aus-
gangsbelege über den Aufbewahrungszeitraum.
lexoffice spart Zeit durch viele automatisierte
Funktionen rund um den Zahlungsverkehr.
lexoffice ist nutzbar auf PC, MAC, iOS, Android und
mobil per App, Browser, Tablet und Smartphone.
keine Installation, automatische Updates
Jetzt lexoffice 30 Tage kostenlos testen:
www.lexoffice.de/fotografen